Gipsabfälle recyceln und gemeinsam Ressourcen schonen

Gipsabfälle recyceln und gemeinsam Ressourcen schonen

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Unser Service für die Verwertung und das Recycling von Abfällen auf Gipsbasis

Für Siniat sind Gipsabfälle eine potenzielle Ressource, die es zu schätzen und wiederzuverwenden gilt!

Wir sind stolz darauf, jetzt erstmals einen Gipsplatten-Rückholservice anbieten zu können, den ersten Post-Consumer-Abfallverwertungs- und Recyclingservice für Gipsplatten.

Unser Rückholservice gewährleistet eine differenzierte Bewirtschaftung von Bauabfällen in voller Übereinstimmung mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen.

Geben Sie Gips eine zweite Chance, eine dritte und eine vierte…

Siniat ist der einzige Hersteller von Gipskartonplatten, der die Lösung hat, “Gips unendlich oft neues Leben zurückzugeben”.

Abfall wird als Ressource in einem nachhaltigen und regenerativen Stoffkreislauf aufgewertet, in voller Übereinstimmung mit den Abfallvorschriften sowie den Sicherheits- und Qualitätsspezifikationen von Siniat.

Der Rückholservice ist eine innovative und entscheidende Lösung, die allen Akteuren in der Lieferkette zahlreiche Vorteile bietet.

Unser Gipsplatten-Rückholservice

 

für Verarbeiter


Installateure und verarbeitende Unternehmen können unseren Service nutzen, um:

  • Nachhaltige Projekte zu unterstützen: Tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei, indem Sie Projekte fördern, die nach den Building Sustainability Protocols verwaltet werden.
  • Enge Zusammenarbeit mit Siniat: Profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen und persönlicher Betreuung durch eine direkte Beziehung zu Siniat.
  • Zuverlässige Abfallverwertung: Dank des hohen Erholungspotenzials im Werk Siniat können Sie sich auf eine kontinuierliche und zuverlässige Abfallverwertung verlassen.
  • Kosteneffizienz: Reduzieren Sie Ihre Entsorgungskosten und wirken Sie den steigenden Preisen im Abfallmarkt entgegen, indem Sie unseren kostengünstigen Service nutzen.

 

 

für Händler


Händler oder Wiederverkäufer von Siniat Gipsplatten können unseren Rückholservice nutzen, um ihren Kunden einen herausragenden Service zu bieten:

  • Unterscheidungsmerkmal: Positionieren Sie sich als Anbieter für die Verwertung von Abfällen aus der Tätigkeit von Installateuren und werden Sie zum Bezugspunkt in Ihrer Branche.
  • Lösung für Entsorgungsprobleme: Bieten Sie eine effektive Antwort auf die wachsenden Schwierigkeiten bei der Entsorgung von gipsbasierten Abfällen.
  • Wirtschaftliche Vorteile: Profitieren Sie von einem wirtschaftlich vorteilhaften Verhältnis, insbesondere angesichts der steigenden Preise in der Abfallwirtschaft.
  • Einfache Implementierung: Aktivieren und verwalten Sie den Service mühelos mit der Unterstützung von Siniat.

 

für Architekten
und Bauherren

Architekten und Bauherren können von unserem Rückhol- und Recyclingervice profitieren und nachhaltige Bauprojekte realisieren:

  • Nachhaltiges Bauen fördern: Integrieren Sie umweltfreundliche Praktiken in Ihre Bauprojekte und tragen Sie aktiv zur Reduzierung von Bauabfällen bei.
  • Effektive Abfallverwertung: Arbeiten Sie mit uns und unseren Partnern zusammen, um eine effiziente und umweltfreundliche Wiederverwendung von Gipsabfällen sicherzustellen.
  • Innovative Bauprojekte: Setzen Sie auf innovative und nachhaltige Bauprojekte, die den neuesten Standards und Vorschriften entsprechen.
  • Kreislaufwirtschaft unterstützen: Zeigen Sie Ihr Engagement für nachhaltiges Bauen und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft.
 

Sind sie bereit den Kreislauf zu schliessen?

 

Annahmebedingungen für Gipsabfälle

Die Qualität des recycelten Gipses hängt maßgeblich vom Ausgangsmaterial ab. Um sicherzustellen, dass wir den recycelten Gips in unseren Produkten wiederverwenden können, müssen wir strenge Anforderungen an den angelieferten Gipsabfall stellen.

Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen:

  1. Abfallarten und Materialeigenschaften

    Wir akzeptieren Gipskartonplatten und andere Gipsabfälle aus dem Rückbau bzw. Neubau gemäß dem Abfallartenkatalog:

    •   Formgipse, Gipskartonplatten u. -verschnitt
         (nach  AVV 10 13 99 - Abfälle a.n.g.)
    •   Gipskartonplatten und andere Gipsabfälle aus dem Rückbau / Neubau
         (nach AVV 17 08 02 - Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen)

    Alle Abfälle müssen gemäß der “Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis” deklariert werden. Die Historie der Abfallentstehung muss offengelegt werden, und die angelieferten Abfälle müssen dem vereinbarten Abfallschlüssel entsprechen.

  2. Anforderungen an die Beschaffenheit

    Der recyclingfähige Gipsabfall sollte trocken und frei von Störstoffen sein. Dies bedeutet, dass der Abfall:

    •   keine Gas- und Porenbeton,
    •   keine Gipsfaserplatten,
    •   keine Eisen- und Nichteisenmetalle,
    •   kein Bauschutt,
    •   keine HWL-Platten,
    •   kein Styropor,
    •   kein Dämmmaterial,
    •   keine Kunststoffe und
    •   keine andere Störstoffe

    enthalten darf. Gipshaltige Abfälle aus dem Bau- und Abbruchbereich sollten nur aus unbelasteten Wohn-, Büro- oder ähnlichen Bereichen stammen. Abfälle mit Asbestverunreinigung werden nicht akzeptiert.

    Gipsabfälle aus Rückbaumaßnahmen, die vor 1993 in Deutschland verbaut wurden, können Asbest oder asbesthaltige Produkte enthalten. Diese sind von der Annahme ausgeschlossen.

  3. Bereitstellungsform

    Die Bereitstellung der Gipsabfälle muss in BigBags auf Einwegpaletten erfolgen. Abweichende Regelungen können bei der Abnahme von Großmengen individuell getroffen werden.

  4. Einhaltung der Nachweisverordnung (NachwV)

    Für die Nachweisführung gelten die Vorgaben der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV). Die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle erfolgt mittels eines vereinfachten Nachweises, der durch Übernahmescheine dokumentiert wird. Abweichende Dokumente können vereinbart werden, sofern sie die gleichen fachlichen Inhalte und Bestätigungen wie vereinfachte Nachweise und Übernahmescheine abbilden.

  5. Eigenkontrolle des betraute Recycling-Unternehmen

    Das mit der Abholung und Aufbereitung der Gipsabfälle betraute Recycling-Unternehmen behalten sich das Recht vor, Kontrollen der Abfälle vorzunehmen und stichprobenartige labormäßige Überwachungen durchzuführen, um die Einhaltung der Annahmebedingungen sicherzustellen.

 


Unterlagen-Download

Bitte laden Sie die Annahmebedingungen für unseren Gipskarton-Recyclingservice herunter, um alle erforderlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen für die Annahme und das Recycling von Gipsabfällen zu erhalten:

Annahmebedingungen für Gipsabfälle

Stellen Sie sicher, dass Sie die Annahmebedingungen sorgfältig lesen und verstehen, bevor Sie unseren Recyclingservice in Anspruch nehmen.

Anfrage für Recycling & Rückholservice stellen


 

 

Was wir nicht recyceln können

Abfälle, die nicht dem AVV 17.08.02 oder AW 10 13 99 entsprechen, könne durch unsere Recyling-Partner leider nicht angenommen werden. Dies umfasst:

  • Platten, die mit Isolierstoffen oder Barrieren wie Aluminium, Blei oder Vinyl vorgekoppelt sind
  • Isolationsmaterialien
  • Metallrahmen, Metallzubehör, Schrauben und elektrische Ausrüstung
  • Pasten- und Pulverspachtel
  • Farben, Pasten oder flüssige Zubereitungen
  • Faser-Paneele
  • Platten und Produkte auf Zementbasis
  • Platten auf Calciumsilikatbasis
  • Gipsfaserplatten
  • Magnesiumoxid-Platten
  • Keramik- und Ziegelfliesen
  • Stützen aus Holz und Leinen/Calla-Lilien
  • Diverse Verpackungen aus Kunststoff, Glas und Papier